Funkzellenabfrage jetzt auch bei minderen Delikten Das Landgericht Regensburg hat entschieden: Funkzellenabfragen sind auch ohne Verdacht auf schwere Straftaten zulässig. Die Entscheidung öffnet eine weitere Tür zu einer Ausweitung der Massenüberwachung:1) Massenhafte Datenerfassung Unbeteiligter2) Eingriff in Privatsphäre und Datenschutz3) Risiko der Zweckentfremdung von Daten4) Gefahr unverhältnismäßiger ÜberwachungUrteil: Az.: 8 Qs 30/24, 05.09.2024