Funkzellenabfrage jetzt auch bei minderen Delikten
Das Landgericht Regensburg hat entschieden: Funkzellenabfragen sind auch ohne Verdacht auf schwere Straftaten zulässig.
Die Entscheidung öffnet eine weitere Tür zu einer Ausweitung der Massenüberwachung:
1) Massenhafte Datenerfassung Unbeteiligter
2) Eingriff in Privatsphäre und Datenschutz
3) Risiko der Zweckentfremdung von Daten
4) Gefahr unverhältnismäßiger Überwachung
Urteil: Az.: 8 Qs 30/24, 05.09.2024