Ich hab hier mal ne ernsthafte Frage, oder auch zwei:
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Punkt 1 stimmt nicht ganz. Man kann sein Wahlrecht und damit auch sein Recht, gewählt zu werden, durchaus verwirken. Die Hürden dafür sind nur extrem hoch, weil es ein Grundrecht ist.
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@arbeitstitel ich kenne den Hintergrund Deiner Frage nicht (Du scheinst Dich auf eine spezifische Person zu beziehen), aber die sachliche Antwort ist:
1. weil das passive Wahlrecht ein hohes Verfassungsgut ist, und der Verlust desselben zwar möglich, aber mit hohen Hürden versehen ist
2. weil das passive Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft, nicht den Lebensmittelpunkt geknüpft ist.
3. weil es bisher keinen Handlungsbedarf gibt. -
@nik Das weiss ich, aber warum ist die Hürde so hoch, dass strafrechtlich verurteilte Menschen dieses Recht nicht verlieren?
Ich sage nicht, dass sie das Recht verlieren sollten, wählen gehen zu dürfen.
Ich erwarte nur, dass niemand mehr ein politisches Amt (und sei es auch "nur" Bürgermeister) bekleiden darf. Vor allem dann, wenn es um ein höheres Amt, wie Ministerpräsident oder auch Parteivorsitz oder so geht.
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@pjakobs Danke dir für die kurze und knappe Antwort.
Aus meiner Sicht wäre es wirklich an der Zeit, hier etwas zu ändern.
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@arbeitstitel wie gesagt: ich bin mir nicht sicher, ob das die richtige Stellschraube ist.
Ich verstehe den emotionalen Ansatz: wer nicht hier leben will soll auch hier nicht regieren.
Aber, um mal ein Extrem zu konstruieren: damit wäre dann eine Exilregierung von Vornherein verfassungswidrig und könte sich nicht auf das aktuelle GG berufen.
Nicht, dass eine Staatsform, die eine Exilregierung nötig machen würde sie anerkennen würde, aber dann müssten sich nichtmal was ändern. -
Jakob Thoböll - R.I.P. Natenomreplied to Andrea last edited by
@arbeitstitel
Außerdem: in unserem Rechtsstaat ist ( bis auf wenige Teilaspekte) ein Verbrechen nach der Strafe als verbüßt zu betrachten und damit alle Grundrechte weiter gegeben.
@nik -
Andreareplied to Jakob Thoböll - R.I.P. Natenom last edited by
@jakob_thoboell ok, dann schränke ich ein ... solange die Einträge im polizeilichen Führungszeugnis bestehen bleiben. Wenn nix weiter dazukommt, wird das nach einer gewissen Zeit x bereinigt und wieder gelöscht.
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@arbeitstitel @jakob_thoboell @nik
Ich weiß nicht in welche Richtung das hier abziehlt, aber ich frage mich schon warum eine Person die verurteilte Straftäterin ist und geschädigter der Thüringer Landtag ist sich zur Wahl der Vizepräsidentin des Thüringer Landtags aufstellen lassen draf.
(Ganz unabhängig von der Parteizugehörigkeit finde ich es gut, dass sie nicht gewählt wurde.)
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Nik | Klampfradler 🎸🚲replied to Radlerin 🚴♀️ last edited by
@Radlerin @arbeitstitel @jakob_thoboell Das ist ein spezieller Fall, die Eingangsfrage war hingegen sehr allgemein.
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Radlerin 🚴♀️replied to Nik | Klampfradler 🎸🚲 last edited by
@nik schon klar, aber die Aufstellung ist heute in etwa zu der Zeit passiert als der Post abgesetzt wurde.
Kann natürlich nur Zufall sein. -
Nik | Klampfradler 🎸🚲replied to Radlerin 🚴♀️ last edited by
@Radlerin @arbeitstitel @jakob_thoboell
Aber ich meine… der Landtag ist de facto die Bevölkerung des Landes Thüringen. Die Entscheidung, wer Abgeordneter wird, liegt bei der Wahl direkt in deren Hand… Es wäre also leicht, eine verurteilte Person nicht zu wählen.