Das #Bundesverfassungsgericht hat mit einem gestern veröffentlichtem Beschluss mehrere Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes wegen Verstoßes gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für verfass...
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Das #Bundesverfassungsgericht hat mit einem gestern veröffentlichtem Beschluss mehrere Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes wegen Verstoßes gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für verfassungswidrig erklärt. Der HBDI begrüßt die Entscheidung des #BVerfG als wichtige Maßnahme zum Schutz der #Grundrechte.
Mehr dazu: https://datenschutz.hessen.de/presse/entscheidung-des-bverfg-hessisches-verfassungsschutzgesetz-teilweise-verfassungswidrig #datenschutz
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