Deutschland hatte schonmal Vorratsdatenspeicherung. Mehr als zwei Jahre lang. Damals wurden *nicht* mehr Straftaten aufgeklärt. Es gibt keine Schutzlücke. Die VDS ist nicht notwendig. Das hat das Max-Planck-Institut ausgearbeitet. Mit Wissenschaft. Alles andere sind Einzelfälle und Bauchgefühl. (Die USA haben übrigens auch keine VDS.) https://web.archive.org/web/20120216223116/www.mpg.de/5000721/vorratsdatenspeicherung.pdf
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Deutschland hatte schonmal Vorratsdatenspeicherung. -
Sicherheitsforscher, die im gesellschaftlichen Interesse Schwachstellen finden und melden, sollen sich nicht mehr strafbar machen.Sicherheitsforscher, die im gesellschaftlichen Interesse Schwachstellen finden und melden, sollen sich nicht mehr strafbar machen. Das fordert das Justizministerium in einem Gesetzentwurf, den wir veröffentlichen. @Lilith und der @CCC begrüßen den ersten Schritt – und fordern weitere Änderungen. https://netzpolitik.org/2024/hacker-paragrafen-wir-veroeffentlichen-den-gesetzentwurf-zum-computerstrafrecht/
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Die EU-Staaten fordern neue Gesetze für Vorratsdatenspeicherung, Zugriff auf interpersonelle Kommunikation und Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation.Die EU-Staaten fordern neue Gesetze für Vorratsdatenspeicherung, Zugriff auf interpersonelle Kommunikation und Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation. Die "hochrangige Expertengruppe" will am 15. November das letzte mal diskutieren und am 27. November ihren Abschlussbericht präsentieren. Wir haben ein Dokument befreit: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13020-2024-INIT/en/pdf
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Der Bundestag hat soeben mit den Stimmen der Ampel das Sicherheitspaket beschlossen.Der Bundestag hat soeben mit den Stimmen der Ampel das Sicherheitspaket beschlossen. Mit dem Gesetz "zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung" dürfen Polizei und BAMF alle biometrischen Daten im Internet nutzen und Menschen mit KI suchen und identifizieren. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel das Gegenteil beschlossen: "Den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab. Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten."
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Ermittlungsbehörden sollen Verkehrsdaten einfacher speichern und auswerten können.Ermittlungsbehörden sollen Verkehrsdaten einfacher speichern und auswerten können. Das steht im Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren, den wir veröffentlichen. Das Justizministerium will damit einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umsetzen - falls das @bmi seine Blockade aufgibt. https://netzpolitik.org/2024/statt-vorratsdatenspeicherung-wir-veroeffentlichen-den-gesetzentwurf-fuer-quick-freeze/