„Ein Vater versuchte, seine Tochter in der Badewanne zu ertränken. Als das nicht gelang, erwürgte er sie mit einem Kabel. In erster Instanz verurteilte die Kammer ihn wegen Totschlags. Die Mutter, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof gab ihr recht.“ 🤬