@evawolfangel „Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist“ (Paragraf 20 Personalausweisgesetz)
Meist verwirrt es Personal schon erfolgreich, wenn du mit Verweis darauf argwöhnisch darauf hinweist, dass sie das falsch kopieren werden. „Ah, leider rechtlich nicht korrekt die Kopie, würde ich so nicht machen“